Altersverifikation

  • Hallo
    D
    Habe mich noch nicht damit auseinandergestzt.
    Was schreibt das Gesetz vor?


    Ansonsten würde ich schön Buttons erstellen. Fertig.

    Bernie


    " Was wir alleine nicht schaffen, das schaffen wir dann zusammen..."


    :thumbsup:

  • Eine Altersverifikation auf der Startseite bringt um genau zu sein überhaupt nichts....


    sowas muss wenn dann schon über js laufen und es muss dann ein cookier gesetzt werden das was angeklickt wurde. Ich hatte sowas selbst mal gesucht und auch gefunden. Aber wo genau kann ich dir nicht sagen das war im zuge einer TV Sitzung. Auf der besagten Seite wird das derzeit aber nicht so gelöst sondern - da sie etwas schlüpfrig ist das falsche Wort - über 2 Domains - eine ist bei google im index und beinhaltet nur die eine Seite mit dem betreten oder nicht - die andere ist nicht indexiert und 1 weist auf 2 und alles ist gut....


    bei dir gehe ich aber davon aus das sie komplett im index stehen soll...aber irgendwie find ich das merkwürdig das du eine cocktail seite unter schutz stellen willst.

  • Ich komme ja selber aus der Branche und muß sagen das diese Art der Altersverivizierung absolut unnötig ist... Es kann ja jeder eingeben was er will... ;-) auch ein 12 Jahriger ist in der Lage seinen Schülerausweis zu fälschen und da sollte das kein Problem darstellen.
    Zitat von: Internetrecht - jugendschutz-bei-verkauf-tabak-und-alkohol-internet


    "Da dürfte es viele überraschen, dass für den Versandhandel, beispielsweise über das Internet, im Jugendschutzgesetz (JuSchG)
    keine Alterskontrollen für Alkohol und Tabakwaren vorgesehen und nach
    Ansicht des Landgerichts Koblenz daher auch nicht notwendig sind (LG Koblenz, Beschluss vom 13.08.2007 - 4 HK O 120/07)! Der Beschluss des Landgerichtes ist bislang die uns bisher einzig bekannte gerichtliche Entscheidung in dem Bereich."
    Also mach dir nicht so viele gedanken darum...


    oder siehe hier: Altersprüfung in Onlineshops: Wann ist der Verkauf von Tabak, Alkohol und adult-Content zulässig?


    Alkohol und Tabak für Jugendliche?


    Gerade bei Waren wie Alkoholika oder Tabak gibt es aber eine Gesetzeslücke. Im Jugendschutzgesetz sind keine besondere Regelung zum Versandhandel für Tabakwaren oder Alkohol aufgelistet. Die einschlägigen Vorschriften in den §§ 9 und 10 JuSchG verbieten es nicht, Tabak oder Alkohol online an Jugendliche zu verkaufen.


    Diese Waren dürfen offline, also im Ladengeschäft, nicht an
    Jugendliche verkauft werden. Es fehlt aber seit Jahren an einer
    entsprechenden Regelung für den Online-Versand.



    Du hast auf deiner Startseite ja einen Vermerk das der Besucher 18 Jahre alt sein muß... Rechtlich bist du wohl abgesichert....


    LG Tassilo

  • Hallo Tassilo,


    merci, dann lasse ich es einfach so, wie es ist. Dachte auch schon, denn wenn Google eine Unterseite anzeigt, übergeht die oft auch das Intro.


    Der Freiwilligkeit nach möglichem haben wir ja genüge getan.